Was tun bei einem Transportschaden?

Paketübergabe ohne Transportschaden

Es ist ärgerlich: Man freut sich, dass die bestellte Ware ankommt und dann stellt man fest: Sie ist beschädigt! Bei ab-in-die-BOX liegt uns die Zufriedenheit unserer Kunden sehr am Herzen. Daher möchten wir Ihnen heute erklären, was Sie unternehmen können, wenn Sie einen Transportschaden feststellen.

Was ist ein Transportschaden?

Nicht jedes Ärgernis mit einer Lieferung ist gleich ein Transportschaden. So stellt etwa eine verspätete Lieferung oder eine Lieferung an die falsche Adresse keinen „Schaden“ im eigentlichen Sinne dar. Ein Transportschaden liegt vor, wenn das Transportgut auf dem Weg vom Sender zum Empfänger beschädigt wird. Dazu zählt zum Beispiel, wenn ein Paket auf dem Lieferweg gestaucht wird, einreißt oder etwa tiefgefrorene Ware auf dem Transportweg auftaut.

Von einem Transportschaden ausgeschlossen ist allerdings, wenn Sie dem Lieferdienst eine “Abstellgenehmigung” erteilen und das Produkt dann beschädigt angekommt oder es verloren geht. DPD haftet nämlich nur für die Zustellung bis zum gewünschten Ablageort und weist in jeder Abstellgenehmigung explizit darauf hin: “Durch die Abstellung am angegebenen Ort geht das Risiko für Verlust und Beschädigung auf mich/uns als Empfänger über”. Die Abstellgenehmigung können Sie lediglich selbst über DPD, nicht über ab-in-die-BOX erteilen. Bitte achten Sie hierbei darauf, ob Sie Ihr einmaliges Abstell-Okay für eine bestimmte Lieferung geben oder eine generelle Abstellgenehmigung erteilt haben. Im zweiten Fall würden all Ihre weiteren Pakete auch künftig an Ihrem Wunschort abgelegt werden. Dies können Sie im DPD Paket Navigator widerrufen. (Quelle: Allgemeine Geschäftsbedingungen DPD)

Was tun bei einem Transportschaden?

Der Spediteur haftet für einen Schaden, den er verursacht hat und muss Ihnen diesen ersetzen. Für uns ist es daher wichtig zu erkennen, dass es sich tatsächlich um einen Transportschaden handelt. So gehen Sie dabei vor:

Transportschaden kaputter Karton

Offener Schaden: Verpackung ist beschädigt

Transportschaden verdeckter Schaden

Verdeckter Schaden: Inhalt ist beschädigt

Transportschäden bei einem DPD-Paketdienst oder einer Spedition

  1. Prüfen Sie beim Erhalt sofort, ob ein offener oder verdeckter Schaden vorliegt. Bei einem offenen Schaden ist die Verpackung beschädigt. Ein verdeckter Schaden hingegen hat eine einwandfreie Verpackung, jedoch ist der Inhalt defekt.
  2. Ist die Verpackung ganz offensichtlich von außen beschädigt, lassen Sie sich die Fehlmengen und Schäden möglichst genau mit Datum und Uhrzeit vom Spediteur quittieren und machen Sie/oder der Spediteur ggf. Bilder.
  3. Öffnen Sie die Sendungen umgehend und vergewissern Sie sich, dass kein verdeckter Transportschaden vorliegt. Nehmen Sie sich Zeit und kontrollieren Sie im Beisein des Fahrers die Lieferung auf Stückzahl und Zustand des Inhalts.

Bitte nehmen Sie die komplette Palette auseinander, da wir einige Behälter auch ineinander stapeln.

  • Offene Schäden müssen sofort dem Lieferanten gemeldet werden, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden (bei Speditionslieferung), bzw. sechs Kalendertagen (bei DPD-Sendung). Auch einen verdeckten Schaden sollten Sie dem Lieferanten unverzüglich anzeigen, spätestens jedoch innerhalb von sechs Kalendertagen.
  • Notieren Sie sich wenn möglich das Kennzeichen des LKW bzw. des Sprinters und fotografieren Sie bitte die beschädigte Kartonage von außen und innen und das beschädigte Produkt, sodass wir den Schaden besser nachvollziehen können.
  • Wir senden Ihnen nach Verpacken der Ware einen Retourenschein/ Reklamationsschein per Mail zu, den Sie in diesem Fall nutzen können. Bitte füllen Sie diesen aus und senden Sie uns diesen mit den erforderlichen Bildern zu.

Wir werden uns dann umgehend bezüglich der weiteren Abwicklung bei Ihnen melden.

Beschädigte Waren sofort zurücksenden?

Lassen Sie in allen Fällen die Waren und Verpackungen in dem Zustand, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden. Wird die Ware ohne vorherige Begutachtung durch den Paketdienstleister oder Transportunternehmer an den Lieferanten zurückgesandt, so verfällt Ihr Schadensanspruch.

Jede Spedition hat ihren eigenen Prozess, wenn es darum geht Transportschäden aufzunehmen und der Versicherung zu melden. Damit es für Sie so unkompliziert wie möglich ist, kümmern wir uns um den Schriftverkehr mit dem Spediteur. Informieren Sie uns umgehend über den Schaden, damit wir eine Abholung und Schadenregulierung in die Wege leiten können.

Damit Sie im Fall eines Schadens an alles denken und Ihr Anspruch auf Schadensersatz nicht erlischt, haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt:

Checkliste für den Fall eines Transportschadens

  • Offene Schäden an der Verpackung sofort beim Zusteller melden. Schäden möglichst genau dokumentieren, mit Ort und Datum vom Zusteller quittieren lassen
  • Verdeckte Schäden sofort melden oder spätestens innerhalb von sechs Tagen (bei DPD-Zustellung), beziehungsweise innerhalb von sieben Tagen (bei Speditions-Lieferung).
  • Kartonage von außen und innen sowie das beschädigte Produkt fotografieren
  • Schaden unverzüglich bei ab-in-die-box.de melden. Halten Sie hierfür bitte folgende Informationen für uns bereit:
    • Kundennummer
    • Bestelldatum
    • Artikelnummer
    • Beschreibung des Schadens
    • Bild des beschädigten Produktes in der Originalverpackung oder des beschädigten Kartons
  • Reklamationsschein/Retourenschein nutzen (per E-Mail erhalten) und alle Schadensdetails (Fotos, Beschreibung, etc.) via E-Mail an: info@ab-in-die-box.de senden
  • Verwahren Sie die Ladung und warten Sie bis eine Rückmeldung unsererseits vorliegt. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern.

Auch dem besten Spediteur kann ein Malheur passieren. Daher bitten wir Sie, sich an unsere Tipps zu halten. Bitte melden Sie uns den Schaden in jedem Fall umgehend per E-Mail an: info@ab-in-die-box.de. Wir werden Ihnen sofort weiterhelfen. Für Rückfragen steht Ihnen selbstverständlich auch unser Kundenservice gerne zur Verfügung.

Liegt kein Transportschaden vor, doch Sie möchten die Ware reklamieren oder zurücksenden? Dann können Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Senden Sie uns dafür die Ware und den ausgefüllten Retourenschein/ Reklamationsschein zurück. Beachten Sie bitte: Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Für Privatkunden gilt: Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post oder dem Paketdienst zurückgesandt werden können, betragen diese 75 Euro in Deutschland. Weitere Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie auf unserer Internetseite unter: www.ab-in-die-box.de/b2bde/widerruf